BCS Natur- und Spezialbaustoffe GmbH
Hammerweg 25, 01127 Dresden
Tel. 0351 - 80 70 60
Fax 0351 - 8 07 06 20
E-mail: bcs@bcs-dresden.de
Stand : 02/2005
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Übernahme, Durchführung
und Abrechnung von Prüfleistungen, Überwachungsaufträgen
und Sachverständigengutachten
- Diese Bedingungen gelten für alle von uns übernommenen Aufträge und zwar auch dann, wenn wir uns später nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, der
Auftraggeber ist kein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB).
- Auskünfte über Prüfzeugnisse, Prüftermine oder sonstige Leistungen, die mündlich oder telefonisch erteilt werden, gelten nur vorbehaltlich unserer schriftlichen
Bestätigung.
- Die Weitergabe von Untersuchungsergebnissen, Prüfberichten, Prüfzeugnissen und Sachverständigengutachten, auch auszugsweise, darf ohne unsere Zustimmung nur an die
nach den jeweilig geltenden Vorschriften (DIN 1045, DIN 1084, EN 206, EN 12620, EN 13139, EN 13043, EN 13242, EN 13285 u.ä.) berechtigten Personen und Überwachungsorganisationen erfolgen.
- Materialproben, die benötigt werden, um entsprechende Untersuchungen durchzuführen, hat der Auftraggeber zu beschaffen und uns zuzustellen. Für den Fall, dass wir mit
der Beschaffung der Proben beauftragt werden, hat der Auftraggeber unserem Beauftragten die Entnahme der Proben zu ermöglichen.
- Wird eine Untersuchung abgebrochen, aus Gründen die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten berechnet, mindestens
jedoch 50 % der bis zur vollständigen Durchführung des Auftrages fälligen Vergütung.
- Nach Abschluss der Prüfungen und Untersuchungen können wir frei über das Probenmaterial verfügen. Prüfkörper und Proben, die bei der Prüfung oder der Untersuchung
nicht die vorgegebenen Eigenschaften erreichen, werden dem Auftraggeber vier Wochen nach Prüfzeitpunkt zur Verfügung gehalten.
- Höhere Gewalt entbindet uns für die Dauer der Behinderung ganz oder teilweise von der Durchführung eines Auftrages.
- Erhebt der Auftraggeber gegen die von uns erstellten Untersuchungsergebnisse Einwände, erfolgt auf seinen Antrag durch uns eine Nachprüfung. Entspricht das Ergebnis
unter Berücksichtigung von entsprechenden Prüfstreuungen dem beanstandeten, so trägt der Auftraggeber die Kosten der Wiederholungsprüfung. Anderenfalls wird die beanstandete Untersuchung kostenfrei
berichtigt.
- Die BCS hat für eventuell durch fehlerhafte Prüfungen und Untersuchungen verursachte Schäden nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Die Haftung beschränkt
sich auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer von etwaigen Ersatzansprüchen Dritter freizustellen.
- Rechnungen für unsere Leistungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden.
- Änderungen dieser Bedingungen, auch auszugsweise, bedürfen der Schriftform.
BCS Natur- Spezialbaustoffe GmbH |